Krankenfahrten in Darmstadt – wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab
So funktioniert es
Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus. Sie senden uns Verordnung und – falls nötig – die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Dann vereinbaren wir die Termine, fahren Sie und übernehmen die Abrechnung. Sie bestätigen nur die Fahrten.
Ohne Genehmigung der Krankenkasse
Mit ärztlicher Verordnung, aber ohne vorherige Genehmigung möglich:
- Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung
- Fahrten zur vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus
- Fahrten zur ambulanten OP sowie Vor- und Nachbehandlung
- Verlegungsfahrten von Krankenhaus zu Krankenhaus
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Fahrt 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € – nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Das gilt bei Fahrkosten auch für Kinder und Jugendliche. Mit Befreiungsausweis der Krankenkasse entfällt die Zuzahlung.
Fragen zu Krankenfahrten
Übernimmt die Krankenkasse die Taxifahrt?
Bei ärztlicher Verordnung ja, für manche Fahrten (z. B. regelmäßige Dialyse oder Strahlentherapie) zusätzlich mit Genehmigung der Krankenkasse. Fahrten zur stationären Aufnahme oder ambulanten OP brauchen keine Genehmigung.
Muss ich die Fahrt vorstrecken?
Nein. Mit Verordnung und ggf. Kostenübernahme rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.
Weitere Leistungen von Taxi AZ
Krankenfahrten anfragen
Für Flughafen, Termine und feste Fahrten. Unverbindlich – wir bestätigen Fahrt und Preis innerhalb von 24 Stunden, erst dann ist gebucht. Für Fahrten in den nächsten 24 Stunden bitte anrufen.
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